Kosten
Guter Rat muss nicht teuer sein!
Am Anfang steht in der Regel das persönliche Gespräch. Kann das Anliegen bereits hier geklärt werden, handelt es sich um eine sog. Erstberatung, die maximal – je nach zeitlichen Aufwand – EUR 190,00 zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer kostet.
Konnte Ihr Anliegen mit der Erstberatung nicht abschließend geklärt werden, weil ein außergerichtliches oder sogar gerichtliches Tätigwerden erforderlich ist, so werde ich Ihnen die über die Erstberatungsgebühr hinausgehenden Kosten detailliert aufzeigen. Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach dem jeweiligen Gegenstandswert in Verbindung mit dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG), das seit 01.07.2004 in Kraft getreten ist.
Anwaltskostenrechner
Ich bitte jedoch zu berücksichtigen, dass zu Beginn eines Verfahrens oftmals nur eine Einschätzung der eventuell entstehenden Kosten möglich ist. Dies resultiert daraus, dass auch ein Rechtsanwalt zu Beginn eines Verfahrens die eventuell von der Gegenseite angestrebten Rechtsschritte nicht exakt vorhersehen kann. Ebenso ist es jedoch auch gut möglich, mit keinen Kosten belastet zu werden, wenn das Verfahren gewonnen ist und der Gegner alles bezahlt hat.
Die in einem gerichtsstreitigen Verfahren zusätzlich entstehenden Gerichtskosten richten sich ausschließlich nach dem Gerichtskostengesetz. Auch hier richtet sich die Höhe der Gerichtskosten – ebenso wie die Gebühren des Rechtsanwalts – nach dem jeweiligen Gegenstandswert.
In einem Zivilprozess hat die unterliegende Partei der obsiegenden Partei die Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. Im Arbeitsgerichtsverfahren I. Instanz hat jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen.
Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich für Sie gerne die hierfür erforderliche Abwicklung. Sie übermitteln mir lediglich den Namen Ihrer Versicherung sowie die Versicherungsscheinnummer. Die Deckungszusage hole ich sodann für Sie ein.
Sollten Sie hingegen über ein sehr geringes Einkommen und zudem über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, so besteht für Sie die Möglichkeit, staatliche Hilfe zu beanspruchen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Eine Abrechnung erfolgt sodann direkt zwischen Anwalt und Gericht.